Für die Finanzierung von Immobilien oberhalb des Kleindarlehensbereichs
bzw. von Nicht-Standardimmobilien benötigen Realkreditinstitute oft ein
Markt- und Beleihungswertgutachten.
Der Marktwert nach § 16 PfandBG wird von mir in jedem Gutachten ausgewiesen.
Die Beleihungswertermittlung erfolgt zusätzlich auf der Grundlage der Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV) bzw. von institutseigenen Beleihungswertanweisungen.