Verkehrswertgutachten Transparente Gutachten für unterschiedliche Anlässe

Das Leistungsspektrum umfasst Verkehrs-/Marktwertgutachten zur Verwendung bei

  • Rechtsstreitigkeiten
  • Zwangs- und Teilungsversteigerungen
  • Kauf- oder Verkaufsabsichten
  • Schenkung oder Erbschaft
  • Vermögensplanung
  • Erbstreitigkeiten
  • Vermögensauseinandersetzungen
  • Zugewinnausgleich bei Ehescheidungen
  • Finanzierungs-/Beleihungsabsichten
  • Betriebsaufgabe/Betriebsentnahme

Die Bewertung erfolgt grundsätzlich nach den Verfahrensvorschriften der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV). Danach kommen als Wertermittlungsverfahren das Ertragswert-, Sachwert- oder Vergleichswertverfahren in Betracht.
 

Mit diesen Verfahren wird der Verkehrswert (= Marktwert) ermittelt. Dieser ist gemäß
§ 194 BauGB definiert als ein Wert, der insbesondere ohne Berücksichtigung besonderer und/oder persönlicher Umstände als Preis am Immobilienmarkt zu erzielen wäre.
 

Die Gutachten enthalten ausführliche Herleitungen und Darstellungen (z.B. in dem für Gerichte üblichen Umfang) und haben in der Regel 30 bis 50 Seiten zuzüglich entsprechender Anlagen.
 

Zur Darstellung der Grundlagen wird die Immobilie ausführlich beschrieben. Dabei finden umfangreiche Erhebungen hinsichtlich rechtlicher und wirtschaftlicher Gegebenheiten der Immobilie und des Umfeldes statt. Sofern vorhanden werden bei der Wertermittlung auch schwierigste rechtliche Besonderheiten (z.B. Wegerechte, Wohnungsrechte etc.) sachgerecht berücksichtigt.